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Was bedeutet die neue EU-Gebäuderichtlinie für den Innenausbau?

Aktualisiert: 18. Juli

Im April 2024 hat das Europäische Parlament die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verabschiedet – ein Meilenstein für den Klimaschutz im Bausektor. Ziel ist es, den europäischen Gebäudebestand bis 2050 vollständig klimaneutral zu machen. Doch was bedeutet das konkret für den Innenausbau im Bürobereich?



Null-Emissions-Gebäude werden zum Standard

Ab 2028 müssen alle neuen öffentlichen Gebäude in der EU als Null-Emissions-Gebäude (ZEB) errichtet werden, ab 2030 gilt das auch für alle übrigen Neubauten. Das heißt: minimaler Energieverbrauch, Versorgung aus erneuerbaren Quellen und möglichst keine CO₂-Emissionen mehr aus Betrieb und Bau.


Graue Emissionen rücken in den Fokus

Besonders relevant: Die Richtlinie betrachtet nicht nur den Energieverbrauch während der Nutzung, sondern auch die grauen Emissionen, also jene, die bei der Herstellung, dem Transport, dem Einbau und der Entsorgung von Baumaterialien entstehen. Und hier kommt der Innenausbau ins Spiel.


Zwischen 10 und 20 % der gesamten Gebäudebilanz entfallen auf den Innenausbau.

Wie hoch dieser Anteil genau ausfällt, hängt stark davon ab, wie häufig Flächen umgenutzt werden und wie langlebig die eingesetzten Materialien und Möbel sind. Kurzlebige Ausbauten und nicht wiederverwertbare Produkte schlagen negativ zu Buche, und werden künftig zunehmend hinterfragt.


Was bedeutet das konkret für den Innenausbau?


1. Materialwahl mit Zukunft

Nachhaltige, schadstoffarme und kreislauffähige Materialien rücken in den Vordergrund. Labels wie EPD (Environmental Product Declaration) oder Cradle to Cradle werden für die Produktauswahl wichtiger, auch bei Bodenbelägen, Möbeln, Akustikelementen oder Wandbekleidungen.


2. Langlebigkeit & Flexibilität

Modulare Möbelsysteme, rückbaubare Einbauten und flexible Raumlösungen helfen, Umbauten zu reduzieren und Emissionen zu vermeiden. Wer langlebig plant, spart langfristig CO₂.


3. Dokumentation & Transparenz

Mit dem geplanten digitalen Gebäudepass sollen künftig auch Innenausbauten dokumentiert und bewertet werden. Das betrifft Materialien, Herkunft, Montageweise und Rückbaumöglichkeiten.


4. Anforderungen auch bei Sanierungen

Die EPBD verpflichtet Mitgliedstaaten, auch für Bestandsgebäude Mindeststandards einzuführen, vorrangig bei den energetisch schlechtesten Gebäuden. Innenarchitektur wird damit auch im Bestand ein Hebel für mehr Nachhaltigkeit.


Unser Fazit: Im Innenausbau steckt ökologisches Potenzial

Als Innenarchitekturbüro für nachhaltige Arbeitswelten begrüßen wir diesen Schritt. Der Innenausbau ist längst nicht mehr nur eine gestalterische Frage, sondern Teil der Lösung für klimafreundliches Bauen.

Wir beraten Mieter, Vermieter und Projektentwickler:innen auf dem Weg zu emissionsarmen Raumlösungen von der Materialwahl bis zum Rückbaukonzept.


Ihr plant einen Umbau oder Neubau?

Dann lohnt es sich, schon jetzt die kommenden Anforderungen mitzudenken und sinnvoll zu gestalten. Wir unterstützen euch gern dabei.



 
 
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