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Das leise Open Office




Für die Lautstärke in Büros gibt es derzeit keine gesetzlich verbindlichen Grenzwerte. Jedoch stellen berufsgenossenschaftliche und staatliche Institutionen einige sinnvolle Regeln, Normen und Empfehlungen auf. So fordert die Lärm- und Vibrations-Arbeitschutzverordnung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin einen maximalen Grenzwert von 80 dB (A) Durchschnittslärm. Wird dieser Wert über mehrere Stunden überschritten, ist der Arbeitgeber verpflichtet seine Mitarbeiter zu unterweisen, Vorsorgeuntersuchungen anzubieten und Gehörschutzmaßnahmen zu ergreifen.


Für eine gesundheitsunschädliche und konzentrierte Arbeit im Büro müssen allerdings wesentlich geringere Durchschnittswerte erzielt werden: So fordert die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und die VDI Richtlinie 2058 einen Maximalwert von 55 dB (A) für überwiegend geistige Tätigkeiten.


Um ein Beispiel zu nennen: Eine Unterhaltung in normaler Lautstärke bei mittlerer Stimmlage in 1 m Entfernung erzeugt bereits einen Schallpegel von ca. 55-60 dB (A).


Für die Ermittlung der akustischen Situation im Büro eignet sich der sogenannte Beurteilungspegel. Er umfasst die durchschnittliche Geräuscheinwirkung während des Arbeitstages unter Berücksichtigung aller Geräusche.



Hier zusammengefasst die empfohlenen Pegel in Abhängigkeit von der Tätigkeit:


von 35 bis 40 dB (A) bei sehr hohen Konzentrationserfordernissen wie bei anspruchsvoller geistiger Tätigkeit, etwa beim Programmieren oder bei wissenschaftlicher Arbeit


von 35 bis 45 dB (A) bei konzentrierter, überwiegend geistiger Arbeit


von 40 bis 45 dB (A) bei notwendiger Kommunikation mit Kunden und Anforderung an eine sehr gute Sprachverständigung


von 40 bis 50 dB (A) in CallCentern und bei Bildschirmarbeit im gewerblichen Umfeld


von 45 bis 55 dB (A) bei routinemäßiger Büroarbeit


maximal 55 dB (A) bei vorwiegend geistigen Tätigkeiten mit Entscheidungsfindungs- und Problemlösungsaufgaben, Komplexität oder auch für eine gute Sprachverständlichkeit



Darüber hinaus empfehlen Fachleute weitere Beurteilungskriterien für die akustische Qualität von Open Space Büros. Diese geben beispielsweise an, inwieweit Gespräche von Nachbararbeitsplätzen noch verständlich sind und somit als störend empfunden werden. Dargelegt wird das in der neu aufgelegten VDI-Richtlinie 2569. Sie führt Untersuchungen an, wonach "eine als schlecht empfundene akustische Qualität des Raums weniger auf den Gesamtstörschalldruckpegel als vielmehr auf eine fehlende akustische Privatsphäre zurückzuführen" sei.


Hintergrundgeräusche


Der technisch bedingte Hintergrundlärm in einem Büroraum wird häufig durch Klimaanlagen und die EDV-Geräte erzeugt. Lärm kann auch über Wände und Decken oder Fenster in einen Büroraum eindringen. In Großraumbüros sollten diese Quellen 35-45 dB nicht überschreiten.


Nachhallzeit


Neben dem Pegel ist die Nachhallzeit mitentscheidend. Je niedriger sie ist, desto weniger hallt es im Raum und desto besser ist die Sprachverständigung. Auch die akustischen Störungen von Geräuschen sind in Räumen mit geringen Nachhallzeiten geringer. Beeinflusst wird die Nachhallzeit durch den Anteil der schallabsorbierenden Flächen im Raum.


Vertraulichkeitsabstand


Ein sehr großes Ablenkungspotential sind Gespräche am Arbeitslatz. Eine Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit ist gegeben, wenn Gespräche an Nachbarplätzen nicht mehr verständlich sind. Neue Kenngrößen wie die räumliche Abklingrate der Sprache, der Ablenkungsgrad oder der Vertraulichkeitsabstand ergänzen die akustischen Kenngrößen.


Ein Ziel im Großraumbüro sollte beispielsweise sein, bei einem Abstand von vier Metern zwischen Geräuschquelle und dem Ohr des Mitarbeiters einen Ablenkungsgrad von mindestens 6 dB (A) und eine Nachhallzeit für Frequenzen ab 250 Hz von 0,7 s zu erreichen.


Lärm effektiv reduzieren


Ab einem durchschnittlichen Beurteilungspegel von über 55 dB (A) über mehr als 4 Stunden am Tag wird Lärm zu einem gesundheitsgefährdenden Faktor. Dies ist also bereits bei Gesprächen in normaler Lautstärke erreicht. Das Gute: Es gibt sehr viele einfache Maßnahmen, um den Schallpegel spürbar zu reduzieren. Eine Verringerung um 10 dB (A) bedeutet hier bereits eine Halbierung der Lautstärke.



So lässt sich Lärm reduzieren


Geräte wie Drucker oder Kopierer abseits der Arbeitsplätze oder in separaten Räume aufstellen


Ausreichend Platz zwischen Arbeitsplätzen einplanen


Für die Raumausstattung lärmdämpfende Materialien einplanen. Sie mindern die Übertragung des Schalls. Teppich- oder weiche Kunststoffböden wirken im Unterschied zu harten Fußböden schallabsorbierend. Auch Möbel sollten hinsichtlich ihrer schallabsorbierenden Eigenschaft ausgewählt werden. Flächen aus Stahl und Glas reflektieren den Schall stärker als zum Beispiel Hölzer oder bespannte Schrankfronten. Eine schallabsorbierende Unterdecke führt zu einer deutlichen Lärmminderung. Schallabsorbierende Stell- und Trennwände schirmen die Arbeitsplätze besser voneinander ab.


Der Lärm in Arbeitsräumen lässt sich auch durch räumlich-organisatorische Maßnahmen verringern, beispielsweise durch die Zonierung von Büroflächen, die Ausgliederung von Kommunikationsräumen (z.B. phone boxes“, meeting zones, etc.) und die Schaffung von Ausweichmöglichkeiten für konzentriertes Arbeit in think tanks oder silent rooms.


Ebenso helfen Absprachen bezüglich Telefonate, Gespräche und Small Talk. Für informelle Gespräche sind Meetingpoints oder Teeküchen außerhalb der Bürobereiche geeignet.

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